Region: Weser-Ems

GMP Projekte Stiftung

Ansprechpartner: Heinrich Gels, Geschäftsführer der GMP Projekte GmbH | Postanschrift: Färbereistraße 1, 48527 Nordhorn

Telefon: 05921 727140 | Fax: 05921 7271428 | E-Mail: gels@gmp-nordhorn.de | www.gmp-nordhorn.de/Stiftung.html

Gründung/Historie

Die GMP Projekte Stiftung wurde vom Bauunternehmen GMP Projekte GmbH & Co. KG gegründet.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des europäischen Gedankens, von Menschen mit Behinderung, insbesondere mit MS-Erkrankung, sowie die Förderung der Integration von Immigranten, deren Einkommen und Vermögen die Grenzen von Paragraf 53 Nummer 2 der Abgabenordnung (AO) nicht übersteigen, zugunsten der inländischen Bevölkerung. Es sollen auch Menschen aus einem sozial schwächeren Umfeld oder mit körperlichen Handicaps die Möglichkeit erhalten, sich entsprechend Ihren Bedürfnisse und Fähigkeiten mit den erforderlichen Mitteln zu entwickeln und zu entfalten. Diese Mittel können unterschiedlicher Natur sein und beispielsweise darin bestehen, die Bildung oder den beruflichen Werdegang zu fördern; aber auch darin, Hilfsmittel und -geräte anzuschaffen, die zum Erhalt der persönlichen Mobilität und zu Aufrechterhaltung einer selbstständigen Haushaltsführung dienen und somit eine weitgehende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich machen.

Förderschwerpunkte

Die Stiftung hat sich drei Schwerpunkte gesetzt, die sie unterstützen will: die Integration von Immigranten, die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des europäischen Gedankens und die Hilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere für an MS Erkrankte.

Allgemeines

Bei der Integration von Immigranten geht es um Unterstützung und finanzielle Hilfe …

· für die Teilnahme an Sprachkursen,
· zur Mobilitätsgewinnung,
· zum Aufbau einer selbstständigen Haushaltsführung,
· für Betreuungspersonal und -maßnahmen (zum Beispiel Migrationslotsen), sofern und soweit aufgrund fehlender eigener Mittel oder ausbleibender öffentlicher Förderung Bedarf besteht und soweit dies als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt wird.