Region: Lüneburg

Stiftung für Stifter der Sparkasse Harburg-Buxtehude

Ansprechpartner: Carsten Schmuckall, Vorsitzender | Postanschrift: Rathausstraße 50, 21423 Winsen

Telefon: 040 76691-9090 | E-Mail: StiftungfuerStifter@spkhb.de | www.spkhb.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html

Gründung/Historie

Die Stiftung für Stifter der Sparkasse Harburg-Buxtehude wurde im Jahr 2011 gegründet, um den Stiftungsgedanken fest in der Region zu verankern.

Stiftungszweck

Um den Stiftungsgedanken in ihrem Geschäftsgebiet fest zu verankern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, sich auch mit einem geringen Kapitaleinsatz unkompliziert, dauerhaft und verlässlich für einen guten Zweck zu engagieren, hat die Sparkasse Harburg-Buxtehude im Jahr 2011 die Stiftung für Stifter der Sparkasse Harburg-Buxtehude gegründet. Besondere Bedeutung haben bei dieser Stiftung die drei Regional­foren Landkreis Harburg, Stadt Buxtehude und Bezirk Hamburg-Harburg. Mit ihnen wird sichergestellt, dass die individuellen Bedürfnisse der drei Regionen bei der Erfüllung des Stiftungszweckes berücksichtigt werden.

Allgemeines

Zukünftigen Stiftern bietet die Stiftung unterschiedliche Möglichkeiten, um sich langfristig für die Region zu engagieren. Mit einer Spende, einmalig oder als Dauerauftrag, werden Projekte direkt unterstützt. Der Spender kann dabei festlegen, ob er selbst oder ein Regionalforum über die Verwendung bestimmt. Mit einer Zustiftung wird das Stiftungskapital dauerhaft erhöht. Die Erträge stehen zur Erfüllung des Stiftungszweckes zur Verfügung. Der Stifter kann festlegen, ob die Zustiftung einer Region zugerechnet oder zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll. Ohne Angabe wird die Spende zu gleichen Teilen den drei Regionen zugerechnet.

Ab einem Betrag von 25.000 Euro kann die Zustiftung in einen Stiftungsfonds erfolgen. Der Stifter legt den Namen des Stiftungsfonds und bis zu drei Destinatäre, die mit den Erträgen unterstützt werden sollen, fest.

Ab einem Betrag von 100.000 Euro haben Stifter die Möglichkeit, eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung für Stifter zu gründen. Die Treuhandstiftung erhält einen individuellen Namen und eine eigene Satzung, in der der Stifterwille festgehalten wird.